BIBER HAUSMEISTERSERVICE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BIBER – Hausmeisterservice

Liridon Lajqi & Labeat Lepaja GbR

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der
Liridon Lajqi & Labeat Lepaja GbR
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
BIBER – Hausmeisterservice
Heinrich-von-Kleist-Straße 5
36043 Fulda
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und ihren Auftraggebern über Leistungen insbesondere in den Bereichen Hausmeisterservice, Entrümpelungen, Gartenpflege und Reinigungsservice.

2. Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss


1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch

  Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber,

  Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder

  Beginn der vereinbarten Leistungserbringung mit Zustimmung des Auftraggebers.

3. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, das Leistungsverzeichnis oder eine sonstige individuelle Vereinbarung.

4. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen und bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

§ 3 Leistungsumfang


1. Der Auftragnehmer erbringt je nach vereinbartem Auftrag insbesondere folgende Leistungen:

  Hausmeisterservice,

  Entrümpelungen,

  Gartenpflege,

  Reinigungsservice.

2. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Auftrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis.

3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzarbeiten sind nicht Bestandteil des Auftrags.

4. Zulassungs-, genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur erbracht, soweit die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung fachlich geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

6. Bei Gartenpflege- und Außenarbeiten können vereinbarte Ausführungstermine insbesondere aufgrund ungeeigneter Witterungsverhältnisse verschoben werden, soweit eine fachgerechte Durchführung der Arbeiten andernfalls nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

§ 4 Entrümpelungen und Entsorgungskosten


1. Bei Entrümpelungsarbeiten bestimmt sich der Umfang der zu räumenden Gegenstände und Flächen nach der jeweiligen Vereinbarung.

2. Entsorgungs-, Deponie-, Container- oder vergleichbare Fremdkosten sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.

3. Werden während der Arbeiten Gegenstände oder Materialien festgestellt, deren Entsorgung besondere gesetzliche Anforderungen oder zusätzliche Kosten verursacht, wird der Auftraggeber hierüber informiert, soweit dies vor Durchführung der betreffenden Zusatzleistung möglich ist.

4. Gegenstände, die nicht Gegenstand der vereinbarten Entrümpelung sind, werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers entfernt.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen


1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.

2. Falls die GbR tatsächlich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, sollte folgende Formulierung verwendet werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

3. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.

5. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Pauschalpreis enthalten sind.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zu Grundstücken, Gebäuden, Räumen oder sonstigen Arbeitsbereichen rechtzeitig zu ermöglichen.

2. Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich und nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber die notwendigen Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung.

3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte besondere Gefahren, empfindliche Gegenstände, technische Besonderheiten oder sonstige Umstände zu informieren, die für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sind.

4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente sowie besonders empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten angemessen zu sichern oder dem Auftragnehmer ausdrücklich anzuzeigen.

5. Verzögerungen oder Mehraufwand, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu einer Anpassung von Ausführungszeiten und gegebenenfalls zu zusätzlichen Kosten führen.

§ 7 Termine und Leistungshindernisse


1. Vereinbarte Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart wurden.

2. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, erheblicher Witterungseinflüsse, behördlicher Maßnahmen oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse, verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.

3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen informieren, sobald diese erkennbar sind.

§ 8 Beanstandungen und Schäden


1. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel oder während der Leistungserbringung entstandene Schäden dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich mitteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Schadensbegrenzung ermöglicht wird.

2. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

3. Dem Auftragnehmer ist, soweit zumutbar und gesetzlich vorgesehen, Gelegenheit zu geben, eine Beanstandung zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

§ 9 Haftung


1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

2. Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Kündigung bei laufenden Verträgen


1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit im individuellen Vertrag keine andere wirksame Kündigungsfrist vereinbart wurde.

2. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher


Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular sollten gesondert bereitgestellt werden.

Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers bereits innerhalb der Widerrufsfrist mit der Leistung, sind die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

§ 12 Datenschutz


1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

2. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

3. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung werden, soweit erforderlich, in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt.

§ 13 Schlussbestimmungen


1. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

4. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Fulda als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.